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2. Juni 2026

Meilenstein für österreichischen Reisepass: Zwei Millionen Dokumente im neuen Design ausgestellt

Das österreichische Identitätswesen verzeichnet einen Meilenstein: Seit der Einführung des neuen Reisepass-Designs am 1. Dezember 2023 wurden exakt zwei Millionen Exemplare des hochsicheren Dokuments ausgestellt. Das „Jubiläums-Dokument“ ging an eine Person aus Wels (Oberösterreich). Aus diesem Anlass zogen Innenminister Gerhard Karner und Helmut Lackner, Generaldirektor der Österreichischen Staatsdruckerei (OeSD), bei einem Pressestatement eine erfolgreiche Zwischenbilanz.

Modernste Sicherheitstechnologie für die persönliche Identität

QR Code Neuer Reisepass CHECK AT Innenminister Gerhard Karner betonte: „Der österreichische Reisepass gehört zu den sichersten Reisedokumenten der Welt. Darauf können die Österreicherinnen und Österreicher vertrauen.“ Der österreichische Reisepass verbindet modernes Design mit höchsten internationalen Sicherheitsstandards im Bereich des Fälschungsschutzes. Neben einer Datenseite aus Polycarbonat verfügt das Dokument über einen eigens entwickelten QR-Code, der die Identitätsdaten quantensicher speichert. Dank dieser Technologie sind die gespeicherten Identitätsdaten auch gegen zukünftige Bedrohungen durch leistungsfähige Quantencomputer geschützt. Gleichzeitig wird der Fälschungsschutz laufend weiterentwickelt. „Sicherheit ist kein statischer Zustand“, betonte Karner. Die kontinuierliche Verbesserung von Dokumenten- und Identitätsschutz bleibe daher ein zentraler Schwerpunkt. Die Echtheit des Dokuments kann einfach und kostenlos über die Smartphone-App „CHECK-AT“ überprüft werden.

Nationale Souveränität und heimische Wertschöpfung

Die Herstellung und Personalisierung der Reisepässe erfolgt ausschließlich im speziell gesicherten Produktionsumfeld der Österreichischen Staatsdruckerei.

OeSD-Generaldirektor Helmut Lackner erklärte: „Krisen und geopolitische Spannungen zeigen uns eindringlich, dass systemkritisches Know-how im eigenen Land kein Luxus, sondern eine strategische Notwendigkeit ist. Die Staatsdruckerei verbindet mehr als 220 Jahre Erfahrung im Hochsicherheitsdruck mit sicheren digitalen Lösungen und ist damit ein Garant für nationale Resilienz. Dass unser Reisepass heute durch quantensichere Kryptographie vor den Risiken von morgen geschützt ist, unterstreicht die Innovationskraft unseres Standorts.“

International anerkannt und im Alltag bewährt

Pressekonferenz 2 Millionster ReisepassDie Entwicklung des neuen Reisepasses dauerte mehr als drei Jahre und erfolgte in enger Zusammenarbeit zwischen dem Innenministerium, dem Bundeskriminalamt, den Landeskriminalämtern Burgenland und Niederösterreich sowie der Österreichischen Staatsdruckerei.

Die hohe Qualität österreichischer Identitätsdokumente findet auch international Anerkennung. Im Henley Passport Index 2025 belegt Österreich Rang vier weltweit. Mit dem österreichischen Reisepass ist die visumfreie Einreise in 191 Staaten möglich.

Auch beim Bürgerservice setzt Österreich hohe Standards: Nach der Beantragung bei einer beliebigen Passbehörde erfolgt die Zustellung in der Regel innerhalb von fünf Werktagen. In besonders dringenden Fällen kann der Reisepass bereits am nächsten Arbeitstag zugestellt werden.

Für seine innovativen Sicherheitsmerkmale wurde der neue Reisepass am 7. Oktober 2025 vom Kompetenzzentrum Sicheres Österreich (KSÖ) mit dem KSÖ-Sicherheitspreis in der Kategorie „Besondere Leistungen für digitale Sicherheit“ ausgezeichnet.

Rechtzeitig vor der nächsten Reise: Passgültigkeit prüfen

Übergabe des 2 Millionsten Reisepass im Neuen Design durch Bundesminister Karner und OeSD Generaldirektor LacknerMit Blick auf die bevorstehende Hauptreisezeit empfiehlt das Innenministerium, die Gültigkeit von Reisepässen frühzeitig zu kontrollieren. Eine Neuausstellung ist unkompliziert und wohnortunabhängig bei über 1.000 Passbehörden in ganz Österreich möglich.

Besonders bei Reisen in Drittstaaten sollte auf die Restgültigkeit des Reisepasses geachtet werden: Viele Länder verlangen bei der Einreise eine Gültigkeit von mindestens sechs Monaten über den geplanten Aufenthaltszeitraum hinaus.