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30. Juni 2011

BMI-Presseinfo: Neue biometrische Aufenthaltstitelkarte

Mikl-Leitner: Neue biometrische Aufenthaltstitelkarte für Zuwanderer wird service-freundlicher und fälschungssicherer
Utl.: Auf der Chipkarte werden ab 1. Juli 2011 Fingerabdrücke, ein Lichtbild und weitere Daten des Antragstellers gespeichert

Wien (OTS) – „Ziel dieser Adaptierung ist es, die Aufenthaltstitel in der Europäischen Union einheitlich zu gestalten und durch die Nutzung biometrischer Daten vor einer missbräuchlichen Verwendung zu schützen. Die biometrische Aufenthaltstitelkarte bedeutet vor allem auch mehr Servicefreundlichkeit für Zuwanderer aus Drittstaaten und für die Behörden”, sagte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner.

Alle Angehörigen aus Drittstaaten, die einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel stellen, müssen ihre Fingerabdrücke ab 1. Juli 2011 bei der Behörde abgeben. Auf der seit 2006 im Scheckkartenformat ausgegebenen Aufenthaltstitelkarte befindet sich ab Juli ein Chip, auf dem neben zwei Fingerabdrücken und auch ein Lichtbild des Inhabers gespeichert wird.

„Mit dieser Identitätsfeststellung, die europaweit einheitlich geregelt ist, setzen wir einen weiteren Schritt, um auch illegale Migration wirksamer eindämmen zu können”, betonte Mikl-Leitner. Um die Datensicherheit zu gewährleisten, werden alle Informationen für die neue „Chipkarte” verschlüsselt und auf elektronischem Weg von den zuständigen Behörden an die Österreichische Staatsdruckerei übermittelt.

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OTS0349 2011-06-30/15:15

301515 Jun 11

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